Von A-Z / Mein Nachschlagewerk für Sie

Was möchten Sie als Unternehmer/in – als Führungskraft – als engagierte/r Mitarbeiter/in wissen?
Nehmen Sie jetzt Kontakt mit mir auf.

Größere Akzeptanz der Gefährdungsbeurteilung durch Ihre Mitarbeiter bei externer Beratung.

Der Arbeitsaufwand ist abhängig vom gewählten „Tool“ (z. B. Online-Befragung, Workshop).

Der Arbeitsinhalt ist Untersuchungsgegenstand der Gefährdungsbeurteilung (z. B. Handlungsspielraum, wechselnde Tätigkeiten).

Die Arbeitsorganisation ist Untersuchungsgegenstand der Gefährdungsbeurteilung (z. B. Zeitdruck, häufige Unterbrechungen).

Beratungsgremium bestehend aus dem Arbeitgeber oder einer von ihm beauftragten Person, Betriebsratsmitgliedern, Betriebsärzten, Fachkräften für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragten (§ 11 ASiG). Die Bildung eines Arbeitsschutzausschusses ist für Betriebe ab 20 Mitarbeitern gesetzlich vorgeschrieben.

Die Arbeitsumgebung ist Untersuchungsgegenstand der Gefährdungsbeurteilung (z. B. Lärmpegel in Großraumbüros).

Hoher Leistungs- und Termindruck, häufige Arbeitsunterbrechungen, Über- bzw. Unterforderung, fehlender Gestaltungsspielraum, Konflikte, räumliche Enge, Rollenkonflikte bei Führungskräften, Veränderungsprozesse, ständige Erreichbarkeit …

Ein erstes Beratungsgespräch (ca. 30 Minuten) ist für Sie kostenlos.

Bestandsaufnahme zu Beginn der Gefährdungsbeurteilung in Form einer kurzen IST/SOLL-Analyse.

Gemäß § 87 BetrVG steht dem Betriebsrat ein umfassendes Mitbestimmungsrecht zu.

Die BAuA „Toolbox“ verzeichnet ca. 100 Verfahren zur Erhebung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung.

„Tool“ zur Ermittlung von psychischen Belastungen, insbesondere in kleineren Unternehmen (bis ca. 30 Mitarbeiter).

Im Ergebnisbericht werden die psychischen Belastungen u. U. nur grob skizziert, die zugrundeliegenden Ursachen jedoch nicht berücksichtigt. Diese werden dann im nachfolgenden Coaching genauer analysiert.

Gewährleistung von Datenschutz durch externe Beratung.

Dauer der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung in Abhängigkeit vom gewählten „Tool“ sowie in Absprache.

Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung, die abgeleiteten Maßnahmen und die Überprüfung der Wirksamkeit dieser Maßnahmen müssen in einer Dokumentation festgehalten werden (§ 6 ArbSchG). Eine Überprüfung durch Landesbehörden und Unfallversicherungsträger ist möglich (§ 21 ArbSchG).

Entlastung durch externe Beratung.

Krankheitsbedingte Fehlzeiten, Fluktuation, Frühverrentung (Verlust von wertvollem Know-how), Imageverlust, innere Kündigung, Konflikte bis hin zu Mobbing, Leistungsabfall, Motivationsverlust, Qualitätsmängel, Unzufriedenheit der Mitarbeiter.

GDA – Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie – eine Initiative von Bund, Ländern und der gesetzlichen Unfallversicherung mit dem Ziel, die Gesundheit der Mitarbeiter zu stärken.

Beurteilt werden die Arbeitsbedingungen, nicht die Mitarbeiter.

Seit dem 01.01.2014 sind alle Unternehmen ab einem Mitarbeiter verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung durchzuführen (§ 5 ArbSchG).

Führt ein Unternehmen die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung nicht durch, so drohen Bußgelder bis zu 25.000 Euro (§ 25 ArbSchG). Im Schadensfall kann ein Unternehmen gegenüber den Sozialversicherungsträgern auch regresspflichtig gemacht werden (§ 110 Abs. 1 SGB VII).

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Bereits vor Durchführung der Gefährdungsbeurteilung sowie im laufenden Prozess Information aller Mitarbeiter, um eine höchstmögliche Akzeptanz zu erreichen.

Kosten auf Anfrage.

Leistungssteigerung durch Wertschätzung und individuelle Förderung.

Bildung zu Beginn der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung. Bestehend aus Führungskräften, Mitarbeitern, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Vertretern des Betriebsrats, Personalleiter, ggf. Betriebsarzt, QM-Beauftragten, Gleichstellungsbeauftragter, Schwerbehindertenvertretung.

Ableitung von Maßnahmen aus den Ergebnissen der Mitarbeiter-Workshops / der Befragung branchen- und betriebsspezifisch in enger Zusammenarbeit mit allen Beteiligten. In Folge Entwicklung einer passgenauen Lösung und eines stimmigen und nachhaltigen Gesamtkonzepts.

Als ausgebildete Fach-Mediatorin Wirtschaft biete ich im Konfliktfall auch Mediation an.

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist gesetzlich vorgeschrieben. Insofern besteht auch für die Mitarbeiter eine Pflicht zur Mitwirkung (§ 16 ArbSchG).

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung als Instrument der betrieblichen Weiterentwicklung.

Ich verfüge über ein Netzwerk an Experten, die Sie gerne beraten und unterstützen. Sprechen Sie mich an.

Neue Arbeitsformen (z. B. Digitalisierung, Homeoffice, Mobilität) sind Untersuchungsgegenstand der Gefährdungsbeurteilung.

Definition der psychischen Belastungen in der DIN EN ISO 10075-1.

Besseres Betriebsklima, gezieltere Information und Kommunikation, Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben, Gesundheit der Mitarbeiter, höhere Effizienz, Imagesteigerung, Leistungs- und Qualitätssteigerung, Mitarbeiterbindung, Nachhaltigkeit, Produktivitäts- und Umsatzsteigerung, Rückgang von Fehlzeiten, Wettbewerbsvorteil.

Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung zunächst nur in einem Bereich. Dieser Bereich muss zeitliche Ressourcen bieten. Seine Ergebnisse müssen auf andere Bereiche übertragbar sein.

1. Festlegen gleichartiger Arbeitsplätze und Tätigkeiten;
2. Erfassung der psychischen Belastungsfaktoren;
3. Bewertung der psychischen Belastungsfaktoren;
4. Ableitung und Umsetzung von Maßnahmen;
5. Wirksamkeitskontrolle;
6. Dokumentation;
7. Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung

Lt. Norm alle Einflüsse, die auf den Menschen einwirken, hier jedoch ausschließlich im Sinne von negativer Belastung bzw. Fehlbelastung.

Qualitätssteigerung durch Berücksichtigung des individuellen Arbeitsrhythmus.

Positives Potential, das in jedem Unternehmen vorhanden ist, z. B. Zusammenhalt im Team, Handlungsspielraum, sinnstiftende Tätigkeit, vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Vorgesetzten.

Sicherheit durch interne Prozesskenntnis der Beraterin und erprobte „Tools“.

Die sozialen Beziehungen sind Untersuchungsgegenstand der Gefährdungsbeurteilung (z. B. Unterstützung durch Kollegen und Vorgesetzte).

Angstzustände, Bluthochdruck, Burn-out, Bore-out, Depressionen, Diabetes, Herz-Kreislauferkrankungen, Muskel- und Skeletterkrankungen, Schlafstörungen, Schwächung des Immunsystems, Suchtverhalten.

Bildung zu Beginn der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung. Bestehend aus Führungskräften, Mitarbeitern, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Vertretern des Betriebsrats, Personalleiter, ggf. Betriebsarzt, QM-Beauftragten, Gleichstellungsbeauftragter, Schwerbehindertenvertretung.

Hoher Leistungs- und Termindruck, häufige Arbeitsunterbrechungen, Über- bzw. Unterforderung, fehlender Gestaltungsspielraum, Konflikte, räumliche Enge, Rollenkonflikte bei Führungskräften, Veränderungsprozesse, ständige Erreichbarkeit …

Verfahren zur Ermittlung psychischer Belastung (z. B. Checklisten, Online-Befragung, moderierte Workshops).

Transparenz durch im Vorfeld festgelegte Prozessabläufe und umfassende Information der Mitarbeiter.

Umsatzsteigerung durch stärkere Identifikation der Mitarbeiter.

Abschluss eines Vertrages vor Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung.

Zusicherung absoluter Diskretion in Bezug auf betriebsinterne Parameter.

Erfolgreiche Umsetzung der Arbeitsschutzbestimmungen im Sinne eines kontinuierlichen innerbetrieblichen Verbesserungsprozesses.

Eine Wiederholung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist erforderlich, sobald entscheidende betriebsinterne Veränderungen stattfinden, in der Regel nach ca. 2 Jahren.

Überprüfung nach ca. 6 bis 12 Monaten, ob die durchgeführten Maßnahmen erfolgreich waren (§ 3 ArbSchG).

1965-1980 – Für Generation X gehören Überstunden zum Arbeitsalltag. Die Folgen machen sich mittlerweile allerdings bemerkbar.

1980-2000 – Generation Y versucht, Beruf und Privatleben „unter einen Hut“ zu kriegen. Überstunden werden „zähneknirschend“ in Kauf genommen.

1995-2010/2000-2015 – Ab Generation Z beginnt deutlich der Fachkräftemangel. Diese Generation – sofern gut ausgebildet – wird ihre Bedingungen diktieren.

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