Akzeptanz
Größere Akzeptanz der Gefährdungsbeurteilung durch Ihre Mitarbeiter bei externer Beratung.
Arbeitsaufwand
Der Arbeitsaufwand ist abhängig vom gewählten „Tool“ (z. B. Online-Befragung, Workshop).
Arbeitsinhalt
Der Arbeitsinhalt ist Untersuchungsgegenstand der Gefährdungsbeurteilung (z. B. Handlungsspielraum, wechselnde Tätigkeiten).
Arbeitsorganisation
Die Arbeitsorganisation ist Untersuchungsgegenstand der Gefährdungsbeurteilung (z. B. Zeitdruck, häufige Unterbrechungen).
Arbeitsschutzausschuss (ASA)
Beratungsgremium bestehend aus dem Arbeitgeber oder einer von ihm beauftragten Person, Betriebsratsmitgliedern, Betriebsärzten, Fachkräften für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragten (§ 11 ASiG). Die Bildung eines Arbeitsschutzausschusses ist für Betriebe ab 20 Mitarbeitern gesetzlich vorgeschrieben.
Arbeitsumgebung
Die Arbeitsumgebung ist Untersuchungsgegenstand der Gefährdungsbeurteilung (z. B. Lärmpegel in Großraumbüros).
Belastungsfaktoren
Hoher Leistungs- und Termindruck, häufige Arbeitsunterbrechungen, Über- bzw. Unterforderung, fehlender Gestaltungsspielraum, Konflikte, räumliche Enge, Rollenkonflikte bei Führungskräften, Veränderungsprozesse, ständige Erreichbarkeit …
Beratungsgespräch
Ein erstes Beratungsgespräch (ca. 30 Minuten) ist für Sie kostenlos.
Bestandsaufnahme
Bestandsaufnahme zu Beginn der Gefährdungsbeurteilung in Form einer kurzen IST/SOLL-Analyse.
Betriebsrat
Gemäß § 87 BetrVG steht dem Betriebsrat ein umfassendes Mitbestimmungsrecht zu.
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Die BAuA „Toolbox“ verzeichnet ca. 100 Verfahren zur Erhebung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung.
Checkliste
„Tool“ zur Ermittlung von psychischen Belastungen, insbesondere in kleineren Unternehmen (bis ca. 30 Mitarbeiter).
Coaching, Argumente für …
Im Ergebnisbericht werden die psychischen Belastungen u. U. nur grob skizziert, die zugrundeliegenden Ursachen jedoch nicht berücksichtigt. Diese werden dann im nachfolgenden Coaching genauer analysiert.
Datenschutz
Gewährleistung von Datenschutz durch externe Beratung.
Dauer
Dauer der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung in Abhängigkeit vom gewählten „Tool“ sowie in Absprache.
Dokumentation
Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung, die abgeleiteten Maßnahmen und die Überprüfung der Wirksamkeit dieser Maßnahmen müssen in einer Dokumentation festgehalten werden (§ 6 ArbSchG). Eine Überprüfung durch Landesbehörden und Unfallversicherungsträger ist möglich (§ 21 ArbSchG).
Entlastung
Entlastung durch externe Beratung.
Folgen psychischer Belastung für das Unternehmen
Krankheitsbedingte Fehlzeiten, Fluktuation, Frühverrentung (Verlust von wertvollem Know-how), Imageverlust, innere Kündigung, Konflikte bis hin zu Mobbing, Leistungsabfall, Motivationsverlust, Qualitätsmängel, Unzufriedenheit der Mitarbeiter.
GDA-Richtline zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung
GDA – Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie – eine Initiative von Bund, Ländern und der gesetzlichen Unfallversicherung mit dem Ziel, die Gesundheit der Mitarbeiter zu stärken.
Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung
Beurteilt werden die Arbeitsbedingungen, nicht die Mitarbeiter.
Gesetzliche Grundlagen
Seit dem 01.01.2014 sind alle Unternehmen ab einem Mitarbeiter verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung durchzuführen (§ 5 ArbSchG).
Haftung
Führt ein Unternehmen die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung nicht durch, so drohen Bußgelder bis zu 25.000 Euro (§ 25 ArbSchG). Im Schadensfall kann ein Unternehmen gegenüber den Sozialversicherungsträgern auch regresspflichtig gemacht werden (§ 110 Abs. 1 SGB VII).
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Information der Mitarbeiter
Bereits vor Durchführung der Gefährdungsbeurteilung sowie im laufenden Prozess Information aller Mitarbeiter, um eine höchstmögliche Akzeptanz zu erreichen.
Kosten
Kosten auf Anfrage.
Leistungssteigerung
Leistungssteigerung durch Wertschätzung und individuelle Förderung.
Lenkungsgremium siehe auch Steuerungsgremium
Bildung zu Beginn der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung. Bestehend aus Führungskräften, Mitarbeitern, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Vertretern des Betriebsrats, Personalleiter, ggf. Betriebsarzt, QM-Beauftragten, Gleichstellungsbeauftragter, Schwerbehindertenvertretung.
Maßnahmen
Ableitung von Maßnahmen aus den Ergebnissen der Mitarbeiter-Workshops / der Befragung branchen- und betriebsspezifisch in enger Zusammenarbeit mit allen Beteiligten. In Folge Entwicklung einer passgenauen Lösung und eines stimmigen und nachhaltigen Gesamtkonzepts.
Mediation
Als ausgebildete Fach-Mediatorin Wirtschaft biete ich im Konfliktfall auch Mediation an.
Mitwirkungspflicht
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist gesetzlich vorgeschrieben. Insofern besteht auch für die Mitarbeiter eine Pflicht zur Mitwirkung (§ 16 ArbSchG).
Nachhaltigkeit
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung als Instrument der betrieblichen Weiterentwicklung.
Netzwerk
Ich verfüge über ein Netzwerk an Experten, die Sie gerne beraten und unterstützen. Sprechen Sie mich an.
Neue Arbeitsformen
Neue Arbeitsformen (z. B. Digitalisierung, Homeoffice, Mobilität) sind Untersuchungsgegenstand der Gefährdungsbeurteilung.
Norm
Definition der psychischen Belastungen in der DIN EN ISO 10075-1.
Nutzen
Besseres Betriebsklima, gezieltere Information und Kommunikation, Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben, Gesundheit der Mitarbeiter, höhere Effizienz, Imagesteigerung, Leistungs- und Qualitätssteigerung, Mitarbeiterbindung, Nachhaltigkeit, Produktivitäts- und Umsatzsteigerung, Rückgang von Fehlzeiten, Wettbewerbsvorteil.
Pilotprojekt
Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung zunächst nur in einem Bereich. Dieser Bereich muss zeitliche Ressourcen bieten. Seine Ergebnisse müssen auf andere Bereiche übertragbar sein.
Prozessablauf
1. Festlegen gleichartiger Arbeitsplätze und Tätigkeiten;
2. Erfassung der psychischen Belastungsfaktoren;
3. Bewertung der psychischen Belastungsfaktoren;
4. Ableitung und Umsetzung von Maßnahmen;
5. Wirksamkeitskontrolle;
6. Dokumentation;
7. Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung
Psychische Belastung
Lt. Norm alle Einflüsse, die auf den Menschen einwirken, hier jedoch ausschließlich im Sinne von negativer Belastung bzw. Fehlbelastung.
Qualitätssteigerung
Qualitätssteigerung durch Berücksichtigung des individuellen Arbeitsrhythmus.
Ressourcen
Positives Potential, das in jedem Unternehmen vorhanden ist, z. B. Zusammenhalt im Team, Handlungsspielraum, sinnstiftende Tätigkeit, vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Vorgesetzten.
Sicherheit
Sicherheit durch interne Prozesskenntnis der Beraterin und erprobte „Tools“.
Soziale Beziehungen
Die sozialen Beziehungen sind Untersuchungsgegenstand der Gefährdungsbeurteilung (z. B. Unterstützung durch Kollegen und Vorgesetzte).
Symptome psychischer Belastung
Angstzustände, Bluthochdruck, Burn-out, Bore-out, Depressionen, Diabetes, Herz-Kreislauferkrankungen, Muskel- und Skeletterkrankungen, Schlafstörungen, Schwächung des Immunsystems, Suchtverhalten.
Steuerungsgremium siehe auch Lenkungsgremium
Bildung zu Beginn der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung. Bestehend aus Führungskräften, Mitarbeitern, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Vertretern des Betriebsrats, Personalleiter, ggf. Betriebsarzt, QM-Beauftragten, Gleichstellungsbeauftragter, Schwerbehindertenvertretung.
Stressoren
Hoher Leistungs- und Termindruck, häufige Arbeitsunterbrechungen, Über- bzw. Unterforderung, fehlender Gestaltungsspielraum, Konflikte, räumliche Enge, Rollenkonflikte bei Führungskräften, Veränderungsprozesse, ständige Erreichbarkeit …
Tools
Verfahren zur Ermittlung psychischer Belastung (z. B. Checklisten, Online-Befragung, moderierte Workshops).
Transparenz
Transparenz durch im Vorfeld festgelegte Prozessabläufe und umfassende Information der Mitarbeiter.
Umsatzsteigerung
Umsatzsteigerung durch stärkere Identifikation der Mitarbeiter.
Vertrag
Abschluss eines Vertrages vor Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung.
Vertraulichkeit
Zusicherung absoluter Diskretion in Bezug auf betriebsinterne Parameter.
Vision
Erfolgreiche Umsetzung der Arbeitsschutzbestimmungen im Sinne eines kontinuierlichen innerbetrieblichen Verbesserungsprozesses.
Wiederholung ("Fortschreibung") der Gefährdungsbeurteilung
Eine Wiederholung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist erforderlich, sobald entscheidende betriebsinterne Veränderungen stattfinden, in der Regel nach ca. 2 Jahren.
Wirksamkeitskontrolle
Überprüfung nach ca. 6 bis 12 Monaten, ob die durchgeführten Maßnahmen erfolgreich waren (§ 3 ArbSchG).
X Generation X
1965-1980 – Für Generation X gehören Überstunden zum Arbeitsalltag. Die Folgen machen sich mittlerweile allerdings bemerkbar.
Y Generation Y
1980-2000 – Generation Y versucht, Beruf und Privatleben „unter einen Hut“ zu kriegen. Überstunden werden „zähneknirschend“ in Kauf genommen.
Z Generation Z
1995-2010/2000-2015 – Ab Generation Z beginnt deutlich der Fachkräftemangel. Diese Generation – sofern gut ausgebildet – wird ihre Bedingungen diktieren.