Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung (§ 5 ArbSchG)
für kleine/mittlere Unternehmen und Kommunen
Was läuft gut – und was lässt sich optimieren?
Information/Kommunikation – Prozesse – Soziale Beziehungen
#Ganz einfach besser miteinander arbeiten
Mein Fokus: „Was läuft gut – und was lässt sich optimieren?“
Ich arbeite absolut ressourcenorientiert.
Ich wecke keine schlafenden Hunde!
Ich zerschlage kein Porzellan!
Mitarbeiter/innen bringen sich in diesen Workshop mit ihrem gesamten Potenzial – ganz im Sinne des Unternehmens – ein.
Damit Information / Kommunikation wieder zielführend stattfindet.
Damit Arbeitsprozesse wieder rund laufen.
Damit die sozialen Beziehungen im Unternehmen wieder stimmen.
#Arbeitgeberattraktivität / #Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung / #Fachkräftesicherung
Damit Ihre Teams jetzt und in Zukunft ganz einfach besser miteinander arbeiten.
Link zum Radio-Interview bei Radio free FM, Ulm, vom 2.11.2022 »
Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung (§ 5 ArbSchG)
Fach-Mediatorin Wirtschaft
Fehlzeiten und Frühverrentung in der Arbeitswelt steigen drastisch an. Der volks- und betriebswirtschaftliche Schaden ist enorm, vom Schaden für die Betroffenen ganz zu schweigen. Daher sind – auf Druck von Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Rentenversicherung – die psychischen Belastungen ausdrücklich in das Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG) aufgenommen worden. Das Gesetz trat zum 01.01.2014 in Kraft.
Mit der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung erkennen und bewerten wir psychische Belastungen am Arbeitsplatz und leiten entsprechende Maßnahmen ab.
Mit der psychischen Gefährdungsbeurteilung auf der sicheren Seite …