Elisabeth Namiri

Ihr Herzenswunsch:

Gesunde Mitarbeiter!

Zusammen schaffen wirs!

Optimieren Sie Ihr Betriebsklima

noch heute!

Mein Herzenswunsch:

Gesunde Mitarbeiter!

Zusammen schaffen wirs!

Gefährdungsbeurteilung
psychischer Belastung (§ 5 ArbSchG)

für kleine/mittlere Unternehmen und Kommunen

Was läuft gut – und was lässt sich optimieren?
Information/Kommunikation – Prozesse – Soziale Beziehungen

  • Sie stärken die Kraft Ihres Teams?

  • Sie kennen Ihr Haftungsrisiko als Unternehmer genau?

  • Ihre Mitarbeiter sind Ihr wertvollstes Kapital!

  • Sie nehmen Ihre unternehmerische Verantwortung wirklich wahr!

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung

Link zum Radio-Interview bei Radio free FM, Ulm, vom 2.11.2022 »

Elisabeth Namiri

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung (§ 5 ArbSchG)
Fach-Mediatorin Wirtschaft

Fehlzeiten und Frühverrentung in der Arbeitswelt steigen drastisch an. Der volks- und betriebswirtschaftliche Schaden ist enorm, vom Schaden für die Betroffenen ganz zu schweigen. Daher sind – auf Druck von Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Rentenversicherung – die psychischen Belastungen ausdrücklich in das Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG) aufgenommen worden. Das Gesetz trat zum 01.01.2014 in Kraft.

Mit der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung erkennen und bewerten Sie psychische Belastungen am Arbeitsplatz und leiten entsprechende Maßnahmen ab.

Wen betrifft diese Regelung? – Alle Unternehmen ab einem Mitarbeiter.

Mit der psychischen Gefährdungsbeurteilung auf der sicheren Seite …