Elisabeth Namiri

Ihr Herzenswunsch:

Gesunde Mitarbeiter!

Zusammen schaffen wir's!

Optimieren Sie Ihr Betriebsklima

noch heute!

Mein Herzenswunsch:

Gesunde Mitarbeiter!

Zusammen schaffen wirs!

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung (§ 5 ArbSchG)

für kleine/mittlere Unternehmen und Kommunen

Mitarbeiter-Workshops

Was läuft gut – und was lässt sich optimieren?
Information/Kommunikation – Prozesse – Soziale Beziehungen

#Ganz einfach besser miteinander arbeiten

  • Sie stärken die Kraft Ihres Teams?

  • Sie kennen Ihr Haftungsrisiko als Unternehmer genau?

  • Ihre Mitarbeiter sind Ihr wertvollstes Kapital?

  • Sie nehmen Ihre unternehmerische Verantwortung wirklich wahr?

Was dürfen Sie als Unternehmer/in von diesen Workshops erwarten?

Mein Fokus: „Was läuft gut – und was lässt sich optimieren?“

Ich arbeite absolut ressourcenorientiert.

Ich wecke keine schlafenden Hunde!

Ich zerschlage kein Porzellan!

Mitarbeiter/innen bringen sich in diesen Workshop mit ihrem gesamten Potenzial – ganz im Sinne des Unternehmens – ein.

Damit Information / Kommunikation wieder zielführend stattfindet.

Damit Arbeitsprozesse wieder rund laufen.

Damit die sozialen Beziehungen im Unternehmen wieder stimmen.

Ihr Nutzen:

#Arbeitgeberattraktivität / #Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung / #Fachkräftesicherung

Damit Ihre Teams jetzt und in Zukunft ganz einfach besser miteinander arbeiten.

Elisabeth Namiri

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung (§ 5 ArbSchG)
Fach-Mediatorin Wirtschaft

Fehlzeiten und Frühverrentung in der Arbeitswelt steigen drastisch an. Der volks- und betriebswirtschaftliche Schaden ist enorm, vom Schaden für die Betroffenen ganz zu schweigen. Daher sind – auf Druck von Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Rentenversicherung – die psychischen Belastungen ausdrücklich in das Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG) aufgenommen worden. Das Gesetz trat zum 01.01.2014 in Kraft.

Mit der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung erkennen und bewerten wir psychische Belastungen am Arbeitsplatz und leiten entsprechende Maßnahmen ab.

Wen betrifft diese Regelung? – Alle Unternehmen ab einem Mitarbeiter.

Mit der psychischen Gefährdungsbeurteilung auf der sicheren Seite …