Mein Angebot für Sie –

Mein Angebot für Sie –

der fachkundige Blick von außen

der fachkundige Blick von außen

Pizza für alle, Obstkorb am Arbeitsplatz – das reicht nicht.
Auch nicht der Kicker im New-Work-Office oder der Yogakurs.

Die Erfahrung hat gezeigt – Einzelmaßnahmen – auch wenn sie noch so gut gemeint sind – „verpuffen“ in der Regel. Es gibt auch nicht „die“ Toolbox für Gesundes Arbeiten. Was hilft?

Eine gute Unternehmenskultur, ein gesundes Betriebsklima, ein wertschätzendes Arbeitsumfeld. Mit einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung sorge ich dafür, dass jedes Team seinen Platz im Unternehmen findet!

Und so gehe ich vor:

  • Kostenloses Erstgespräch

    Hier klären wir, ob wir zusammenarbeiten möchten.

  • IST-Zustand definieren

    Wir besprechen, wo Sie gerade stehen und legen ggf. fest, in welchen Bereichen und mit welchem Verfahren die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung durchgeführt werden soll.

  • Durchführung der Gefährdungsbeurteilung

    Mein Tipp: Nach einem Mitarbeiter-Workshop erhalten Sie sofort verwertbare Ergebnisse!

    Im Workshop werden gemeinsam mit Ihren Mitarbeiter/innen konkrete und gut umsetzbare Maßnahmen für Ihr Unternehmen erarbeitet. Alle Ergebnisse, abgeleiteten Maßnahmen und ihre Umsetzung werden in einem Maßnahmenplan / einem Abschlussdokument entsprechend dokumentiert.

    Weitere Verfahren wären Checklisten, Online-Befragung und kombinierte Verfahren je nach Betriebsgröße.

    Ihre Mitarbeiter/innen werden über die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung selbstverständlich umfassend informiert.

  • Wirksamkeitskontrolle

    Ob die Maßnahmen auch zielführend umgesetzt wurden, wird in einer Wirksamkeitskontrolle ca. 6 bis 12 Monate später überprüft. Damit ist die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung erfolgreich abgeschlossen und entspricht den gesetzlichen Vorgaben.

    Mein Tipp: Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung sollte in regelmäßigen Abständen (ca. alle 2 Jahre) aktualisiert werden. Spätestens dann, wenn entscheidende Veränderungsprozesse in Ihrem Unternehmen stattgefunden haben, sieht der Gesetzgeber eine Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung zwingend vor (§ 3 ArbSchG).

Bleiben Sie der Magnet für gute Mitarbeiter – und sorgen Sie vor!

Sichern Sie sich hier Ihr kostenfreies Erstgespräch!